Veröffentlichung der aktualisierten Ablöserichtlinien
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Am 07.05.2010 wurden die so genannten Ablöserichtlinien vom Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) durch den Bundesrat in aktualisierter Form beschlossen.
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Für den Holzbrückenbau setzt sich somit eine positive Entwicklung bei der Festlegung der theoretischen Lebensdauer fort, die seit 1980 zu verzeichnen ist . Betrug die theoretische Nutzungsdauer 1980 nur 25 Jahren, wurde diese mit der Einführung der Unter-scheidung von Brücken mit und ohne Dach 1988 auf 45 Jahre und 2001 weiter auf 50 Jahre erhöht. |
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Mit der aktuellen Fassung wird nun die Unterscheidung von geschützen und ungeschützten Tragwerken in Anlehung an die aktualisierte DIN 1074: 09-2006 übernommen, und die theoretische Nutzungsdauer auf 60 Jahre für geschützte Bauwerke festgelegt.
Im gleichen Zeitraum sank der Prozentsatz der jährlichen Unterhaltungskosten von 5,0% im Jahr 1980 auf 2,0% im Jahr 2010 für geschützte Brücken.
Die Qualitätsgemeinschaft Holzbrücken e.V. setzt sich ausschließlich für GESCHÜTZTE Brücken ein, und empfiehlt auch nur eine solche Ausführung.
Der nebenstehenden Tabelle können Sie die genauen Werte entnehmen. |
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Eine vollständige Fassung der Ablöserichtlinien finden Sie im Punkt Beständigkeit. |
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